Weiter führte er aus, dass die Notwendigkeit einer Aktualisierung des anfangs Mai 2022 von F._____ erstatteten psychiatrischen Gutachtens (schon längst) offensichtlich gewesen sei. Dennoch sei der Auftrag zu seiner erneuten psychiatrischen Begutachtung erst am 5. Juli 2023 (recte: 17. August 2023) auf Druck des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau erteilt worden (vgl. hierzu Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 7. Juni 2023 E. 4.2), mithin erst rund vier (recte: fünfeinhalb) Monate nach seiner erneuten Inhaftierung am 2. März 2023.