Vorfall im Januar 2022 im Coiffeur-Salon gezeigt habe – auch gegenüber Personen aus deren Umfeld. Der Beschwerdeführer habe schon einmal beteuert, Kontaktverbote zu akzeptieren und im Rahmen einer Psychotherapie an sich zu arbeiten. In der Folge habe er aber wiederum den Kontakt zu B._____ gesucht und sie gedrängt, ihre Vorwürfe zurückzunehmen. Bei einer erneuten Haftentlassung sei deshalb damit zu rechnen, dass der Beschwerdeführer entgegen seinen aktuellen Versprechungen auch C._____ wieder behelligen und unter Androhung oder Anwendung von Gewalt auf - 11 -