___ beschriebene Vorfall "im Gym" abspielte. Dass auf ihre Aussagen abzustellen ist, beruht vielmehr massgeblich darauf, dass beide Frauen losgelöst voneinander (wie bereits von der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts mit Entscheid SBK.2023.188 vom 13. Juli 2023 in E. 3.4.3 festgestellt) detailliert, schlüssig und in auffallend übereinstimmender Weise darlegten, wie sie vom Beschwerdeführer massive Gewalt und Drohungen erfahren hätten, sich aber nicht von ihm hätten lösen können und sich deshalb aus (von aussen nicht ohne Weiteres zu erkennender) Angst seinen Wünschen gebeugt hätten. So beschrieb etwa C._____