Sinngemäss versuchte der Beschwerdeführer mit diesen und weiteren Ausführungen bzw. Beweisanträgen zu belegen, dass er den ihm unterstellten kontrollierenden Einfluss auf B._____ und C._____ gar nie gehabt habe, dass sich B._____ und C._____ zu Unrecht als Opfer und ihn als Täter hinstellten und dass ihre von ihm bestrittenen Anschuldigungen nicht glaubhaft seien. Für die hier nur summarisch vorzunehmende Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Aussagen von B._____ und C._____ ist es aber nicht zentral, ob B._____ auch allein in der S.