- In der Nacht vom 19. auf den 20. Januar 2022 soll der Beschwerdeführer gegen B._____ handgreiflich geworden sein. Er habe ihr ins Gesicht und aufs Bein geschlagen, ein Sushi-Messer an den Hals gedrückt und gedroht, sie umzubringen, wenn sie ihn anlüge. B._____ habe sich deswegen im Spital._____ behandeln lassen müssen. Einige Wochen später habe der Beschwerdeführer ihr erneut mit dem Tod und mit Schlägen gedroht. B._____ habe deswegen immer in Angst gelebt und im Februar 2022 einen Suizidversuch unternommen. B._____ habe im September 2022 bestätigt, dass der Beschwerdeführer sie zur Rücknahme ihrer belastenden Aussagen gedrängt habe.