3.2. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau verwies bezüglich des dringenden Tatverdachts auf den Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts SBK.2023.275 vom 28. September 2023, der wiederum (in E. 3.2.2) auf den Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts SBK.2023.188 vom 13. Juli 2023 (E. 3.4) verwies. Im letztgenannten Entscheid hatte die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts hinsichtlich folgender Vorwürfe einen dringenden Tatverdacht bejaht: