3.3. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm beantragte mit Beschwerdeantwort vom 4. Januar 2024 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. 3.4. Der Beschwerdeführer hielt mit Stellungnahme vom 15. Januar 2024 an seiner Beschwerde fest. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: