3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob gegen die ihm am 12. Dezember 2023 zugestellte Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 6. Dezember 2023 mit Eingabe vom 21. Dezember 2023 Beschwerde. Er stellte folgende Anträge: " 1. Der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts Bremgarten vom 6. Dezember 2023 sei aufzuheben und der Beschwerdeführer sei unverzüglich aus der Haft zu entlassen, eventualiter seien angemessene Ersatzmassnahmen anzuordnen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates."