2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm stellte am 27. November 2023 beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau ein Gesuch um Verlängerung der Untersuchungshaft um einstweilen 4 Monate. Der Beschwerdeführer beantragte mit Stellungnahme vom 4. Dezember 2023 die Abweisung des Haftverlängerungsgesuchs unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 2.2. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau verlängerte mit Verfügung vom 6. Dezember 2023 die Untersuchungshaft einstweilen bis zum 2. April 2024.