Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts wies eine vom Beschwerdeführer gegen die Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 6. September 2023 erhobene Beschwerde mit Entscheid SBK.2023.275 vom 28. September 2023 ab. 1.5. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau wies mit Verfügung vom 10. November 2023 (HA.2023.530) ein vom Beschwerdeführer am 26. Oktober 2023 gestelltes Haftentlassungsgesuch und ein von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm am 27. Oktober 2023 gestelltes Gesuch um Verlängerung der laufenden Untersuchungshaft bis Ende April 2024 ab.