_ erscheinen sollte − telefonisch wirre Aussagen sowie Drohungen gegenüber den Mitarbeitenden des Gerichts geäussert habe (vgl. Untersuchungsakten, act. 322 f.). In der Folge wurde der Kanzleimitarbeiter des Bezirksgerichts A._____, der mit dem Beschuldigten am 8. Juni 2023 telefoniert hatte, am 12. Juli 2023 durch die Kantonspolizei Aargau als Auskunftsperson einvernommen. Dem Einvernahmeprotokoll ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte dem Kanzleimitarbeiter mitgeteilt haben soll, dass er das grösste Küchenmesser mitnehmen würde (falls er zur Verhandlung erscheinen müsste) und sie etwas erleben würden (vgl. Untersuchungsakten, act. 331, Fragen 28−30).