2.2. Den Akten ist zu entnehmen, dass die Anklageerhebung gegen den Beschuldigten unter anderem den Vorwurf "Drohungen gegenüber Bezirksgericht A._____" umfasst (vgl. vorinstanzliche Akten, Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Q._____ vom 13. Dezember 2023). So habe eine Gerichtsschreiberin des Bezirksgerichts A._____ der Kantonspolizei Aargau am 8. Juni 2023 gemeldet, dass der Beschuldigte − welcher gleichentags zu einer Verhandlung vor Bezirksgericht A._____ erscheinen sollte − telefonisch wirre Aussagen sowie Drohungen gegenüber den Mitarbeitenden des Gerichts geäussert habe (vgl. Untersuchungsakten, act.