Ein formal gegen eine Gesamtbehörde gerichtetes Ersuchen kann jedoch unter Umständen als Ausstandsbegehren gegen alle Einzelmitglieder der Behörde entgegengenommen werden. Voraussetzung ist, dass aufgezeigt wird, weshalb jedes Mitglied der Behörde einzeln im konkreten Fall befangen sein soll (Urteile des Bundesgerichts 1B_240/2021 vom 8. Februar 2022 E. 3.2.1 mit Hinweisen). Das vorliegende Gesuch ist in diesem Sinne zu interpretieren.