2. 2.1. Mit Eingabe vom 14. Dezember 2023 stellten der geschäftsführende Gerichtspräsident sowie die im Verfahren […] fallführende Gerichtspräsidentin des Bezirksgerichts A._____ für sich und das Bezirksgericht (Strafgericht) A._____ gestützt auf Art. 56 lit. a StPO ein Ausstandsgesuch bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau und ersuchten um Überweisung des Verfahrens an ein anderes Bezirksgericht. 2.2. Mit Eingabe vom 8. Januar 2024 reichte die Staatsanwaltschaft Q._____ eine Stellungnahme ein und beantragte die Gutheissung des Ausstandsgesuchs. 2.3. Der Beschuldigte und die Strafklägerin liessen sich nicht vernehmen.