Die Aussagen der Beschuldigten erscheinen glaubhaft. Sie wohnt seit Oktober 2021 in unmittelbarer Nähe zum Unfallort, befährt die Strecke öfters und kennt deshalb die Strassenkreuzung sowie die Umgebungssituation. Dies zusammen mit den Tatsachen, dass sie erst seit Kurzem im Besitz des Führerscheins ist (act. 18), was eine Lenkerin aufgrund mangelnder Erfahrung in aller Regel umsichtiger fahren lässt sowie dass sie ihre kleine Tochter bei sich hatte, welche sie sicherlich keiner Unfallgefahr aussetzen wollte, spricht für ihre Glaubwürdigkeit.