Von rechts sei niemand gekommen, darauf habe sie geachtet (Frage 13). Sie habe den Beschwerdeführer wirklich sehr kurz vor dem Aufprall wahrgenommen. Sie habe die Kreuzung gerade erst angefahren. Er sei ungebremst in sie reingefahren (Frage 17). Der Beschwerdeführer sei von links gekommen und habe nicht geblinkt, weshalb sie davon ausgehe, dass er geradeaus habe fahren wollen (Frage 19).