Die Beschuldigte gab anlässlich ihrer Einvernahme vom 12. Oktober 2023 an, am Freitag, 23. Juni 2023, um 14:30 Uhr, mit ihrer Tochter auf dem Heimweg gewesen zu sein. Sie sei mit ca. 20 km/h auf die Kreuzung zugefahren und habe verlangsamt. Der Beschwerdeführer sei von links mit überhöhter Geschwindigkeit gekommen. Sie habe eine Vollbremsung eingeleitet. Der Beschwerdeführer sei dann "kopfvoran" auf ihrem Fahrzeug "gelandet". Sie befahre die Kreuzung langsam, da ihr bekannt sei, dass sie gefährlich sei und sich dort Tiere und Kinder aufhielten. Ihr sei der Vortritt genommen worden. Von rechts sei niemand gekommen, darauf habe sie geachtet (Frage 13).