Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau habe sich nur auf die Aussagen der Beschuldigten abgestützt. Am 11. Dezember 2023 habe die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gegen ihn einen Strafbefehl erlassen. Hiergegen habe er Einsprache erhoben. Es sei nach wie vor unklar, wie sich der fragliche Vorfall im Detail abgespielt habe. Unter diesem Gesichtspunkt sei es nicht zulässig, einseitig die Strafuntersuchung gegen die Beschuldigte zu beenden und diese einzustellen. Beide Verfahren seien miteinander zu behandeln und fortzuführen.