Der Beschwerdeführer sei am 14. Juli 2023 als beschuldigte Person befragt worden. Er habe sämtliche Aussagen verweigert. Anlässlich der Einvernahme vom 12. Oktober 2023 habe die Beschuldigte ausgeführt, dass der Beschwerdeführer mit überhöhter Geschwindigkeit von links gekommen sei und ihr den Vortritt genommen habe. Sie sei mit einer Geschwindigkeit von ca. 20 km/h auf die Kreuzung zugefahren. Sie habe gut geschaut. Den Beschwerdeführer habe sie erstmals wahrgenommen, kurz bevor er kopfvoran und ungebremst in ihr Auto gefahren sei.