3. 3.1. Gegen die ihm am 15. Dezember 2023 zugestellte Einstellungsverfügung vom 11. Dezember 2023 erhob der Beschwerdeführer am 20. Dezember 2023 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde und beantragte die Aufhebung der Einstellungsverfügung und Fortsetzung des Strafverfahrens gegen die Beschuldigte, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. -3- 3.2. Der Beschwerdeführer leistete die von ihm mit Verfügung der Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts vom 16. Januar 2024 einverlangte Kostensicherheit von Fr. 1'000.00 am 19. Januar 2024.