1.3. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erliess am 11. Dezember 2023 gegen den Beschwerdeführer einen Strafbefehl wegen Missachtung des Rechtsvortritts, wogegen der Beschwerdeführer am 20. Dezember 2023 Einsprache erhob. 2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau stellte die Strafuntersuchung gegen die Beschuldigte wegen fahrlässiger Körperverletzung mit Verfügung vom 11. Dezember 2023 ein. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigte diese Einstellung am 12. Dezember 2023.