Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau eröffnete gegen die Beschuldigte am 13. September 2023 ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Gegen den Beschwerdeführer eröffnete sie gleichentags eine Strafuntersuchung wegen der Missachtung des Rechtsvortritts. 1.2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau zeigte den Parteien mit Mitteilung vom 13. bzw. 21. November 2023 betreffend die gegen die Beschuldigte geführte Strafuntersuchung den Erlass einer Einstellungsverfügung an. Der Beschwerdeführer ersuchte mit Eingabe vom 16. November 2023 darum, dass von einer Verfahrenseinstellung abzusehen sei, da das Verfahren gegen ihn noch nicht abgeschlossen sei.