1. 1.1. Am 23. Juni 2023, 14:30 Uhr, ereignete sich auf der Kreuzung Q-Strasse/R- weg in S._____ ein Verkehrsunfall zwischen A._____ (Beschwerdeführer) als Lenker eines Leichtmotorfahrrads ("E-Roller") und B._____ (Beschuldigte) als Führerin des Personenwagens C mit dem Kennzeichen AG aaa. Der Beschwerdeführer erlitt dabei eine Fraktur am linken Unterschenkel. Der Beschwerdeführer stellte gegen die Beschuldigte am 14. Juli 2023 einen Strafantrag und konstituierte sich als Privatkläger. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau eröffnete gegen die Beschuldigte am 13. September 2023 ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.