angehe, erstaune es nicht, dass die Werkstatträume nach über sechsmonatiger Haft gekündigt worden seien. Die Tatsache, dass Corona-Kredite hätten bezogen werden müssen, treffe zudem wohl auf ganz viele Kleinunternehmer zu und könne dem Beschwerdeführer somit nicht zum Nachteil gereichen (vgl. Beschwerde, S. 7 f.).