Einvernahme vom 14. August 2023, Fragen 23 ff.). Wie die Vorinstanz in der angefochtenen Verfügung vom 13. Dezember 2023 in E. 4 zutreffend ausführte, kamen im Verlauf weiterer Ermittlungen und der Auswertung des am 23. Juni 2023 in den Geschäftslokalitäten der D._____ GmbH beschlagnahmten iPhone 11 Pro zudem Chatverläufe mit Bezugnahmen zu Kokainhandel und mit entsprechenden Fotos und Videos zutage, welche die Beteiligung des Beschwerdeführers am Kokainhandel nahelegen und den bestehenden Tatverdacht weiter erhärten (vgl. […], Beilage 3, Fotodokumentation Signal Chat […]). -6-