Darüber hinaus seien auch eine Feinwaage, grosse Bargeldmengen in für Drogenhandel üblicher Stückelung sowie eine Schusswaffe aufgefunden worden (vgl. […], Beilage 6, Vollzugsbericht der Hausdurchsuchung vom 23. Juni 2023). Hiervon ist nach wie vor auszugehen, zumal der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit dem sichergestellten Kokain bislang sämtliche Aussagen verweigerte und er sich durch den blossen Verweis auf die Zugangsmöglichkeit anderer Personen zur Autogarage und den darin befindlichen Fahrzeugen nicht entlasten kann. Unbestritten ist überdies, dass der Porsche, in dessen Kofferraum ein Teil des Kokains und des Bargelds fest- bzw. sichergestellt wurde, auf die D.___