2. Eventuell seien als Ersatzmassnahmen eine Ausweis- und/oder eine Schriftensperre und/oder die Auflage, sich regelmässig bei einer richterlich zu bestimmender Amtsstelle zu melden, anzuordnen. 3. -3- Eventuell sei dem Beschuldigten der Einsatz von Fussfesseln zu bewilligen. 4. Subeventuell sei die Untersuchungshaft von maximal 1 Monat anzuordnen. 5. Unter Kosten und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates.