___ die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten mit Eingabe vom 18. Dezember 2023 darauf hin, dass sich der aktuelle Tatverdacht gegen den Beschwerdeführer noch erheblich verdichten müsse, damit eine Verurteilung möglich sei. Er ersuchte die Staatsanwältin deshalb, für den raschen Fortgang des Verfahrens besorgt zu sein, und behielt sich je nach Gang oder Ergebnis dieses Verfahrens die Einreichung eines Haftentlassungsgesuchs vor (AB 4). Daraus ergibt sich, dass die Verteidigung des Beschwerdeführers durch Rechtsanwalt B._____ effektiv und engagiert war und ist.