__ gemachten fallrelevanten Aussagen des Beschwerdeführers konnten in der Beschwerde gegen die Haftverfügung selbstredend nicht berücksichtigt werden, da diese bereits am 23. November 2023 eingereicht worden war. In der Stellungnahme vom 11. Dezember 2023 legte Rechtsanwalt B._____ den Standpunkt des Beschwerdeführers jedoch eingehend dar (vgl. beigezogene Akten SBK.2023.343). Schliesslich wies Rechtsanwalt B._____ die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten mit Eingabe vom 18. Dezember 2023 darauf hin, dass sich der aktuelle Tatverdacht gegen den Beschwerdeführer noch erheblich verdichten müsse, damit eine Verurteilung möglich sei.