Vielmehr nahm Rechtsanwalt B._____ als Anwalt der ersten Stunde bereits an der Einvernahme betreffend Eröffnung der Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 17. November 2023 teil (Beschwerdeantwortbeilage [AB] 2), ebenso an der Verhandlung vor dem Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau vom 20. November 2023. Mit Eingabe vom 20. November 2023 ersuchte er die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten, das […] Konsulat über die Festnahme des Beschwerdeführers und über die angeordnete Untersuchungshaft zu informieren.