Mit diesen pauschal und allgemein gehaltenen Ausführungen vermag der Beschwerdeführer nicht aufzuzeigen, dass Rechtsanwalt B._____ seine Strafverteidigung nicht in wirksamer Weise wahrgenommen hat bzw. wahrnimmt. Insbesondere macht er nicht geltend, dass Rechtsanwalt B._____ an Einvernahmen nicht teilgenommen oder Teilnahmerechte nicht wahrgenommen habe. Solches wie auch sonstige Verfehlungen, welche auf eine ineffektive Verteidigung hinweisen würden, sind aus den Akten nicht ersichtlich. Vielmehr nahm Rechtsanwalt B.___