2.2.2. In seinem Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung vom 23. November 2023 führte der Beschwerdeführer einzig aus, er möchte "aus Vertrauensgründen" nicht (mehr) von Rechtsanwalt B._____ verteidigt werden. Anwältin seines Vertrauens sei C._____ (Akten OSTA.2023.1487, act. 7). In der Beschwerde brachte der Beschwerdeführer vor, Rechtsanwalt B._____ habe ihn "nur besucht wegen dem Vertrauensbruch am 1. Dezember." Während des Gesprächs habe er fallrelevante Aussagen gemacht, welche in der Beschwerde an das Obergericht jedoch fehlten. -6-