Er habe den Beschwerdeführer auch anlässlich der Verhandlung vor dem Zwangsmassnahmengericht vom 20. November 2023 vertreten. Anschliessend sei der Beschwerdeführer offenbar Opfer einer in Bezirksgefängnissen immer wieder herumgebotenen Behauptung geworden, wonach aargauische Anwälte mit Polizei und Staatsanwaltschaft unter einer Decke steckten. Anlässlich der Besprechung vom 1. Dezember 2023 im Bezirksgefängnis R._____ habe der Beschwerdeführer jedenfalls dies als Begründung für den Vertrauensverlust geltend gemacht.