Person zu berücksichtigen. Seine Wahlverteidigung arbeite zu den gleichen Konditionen wie die vom Kanton Aargau vorgegebenen Entschädigungen und sei im Anwaltsregister eingetragen. Sein amtlicher Verteidiger habe ihn nur besucht wegen des Vertrauensbruchs am 1. Dezember 2023. In diesem Gespräch habe er fallrelevante Aussagen gemacht, welche jedoch in der Beschwerde beim Obergericht (im Haftverfahren) fehlten.