zu bestellen. Ausserdem verlangte er Einsicht in die Stellungnahmen von Rechtsanwalt B._____ vom 6. Dezember 2023 und der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 7. Dezember 2023. 3.2. Die Oberstaatsanwaltschaft ersuchte mit Beschwerdeantwort vom 8. Januar 2024 um Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. 3.3. Rechtsanwalt B._____ stellte in seiner Beschwerdeantwort vom 15. Januar 2024 den Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen. 3.4. Am 9. Februar 2024 wurden dem Beschwerdeführer die Stellungnahmen von Rechtsanwalt B._____ vom 6. Dezember 2023 und der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 7. Dezember 2023 in Kopie zugestellt. Der Beschwerdeführer liess sich dazu nicht vernehmen.