Er sei zu keinem Zeitpunkt der Kontrolle aufgefordert worden, eine Blut- und Urinprobe abzugeben. Er hätte sich gegen die angeordnete Blut- und Urinprobe nicht wehren wollen und könne nicht nachvollziehen, weshalb dieser Anordnung nicht Folge geleistet worden sei. Überdies seien die von ihm und seinem Mitfahrer gemachten fotografischen Aufnahmen zu vernichten.