1.2.3. Der Beschwerdeführer ist durch die Verfügung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 4. Dezember 2023 aktuell nicht beschwert. Die Pikett- Staatsanwältin wurde zwar anlässlich des Vorfalls vom 1. Dezember 2023 durch die Kantonspolizei Aargau kontaktiert und ordnete die Entnahme einer Blut- und Urinprobe sowie die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung beim Beschwerdeführer mündlich an. Indes verlangte sie keine zwangsweise Durchsetzung ihrer Anordnung, weshalb diese in der Folge nicht vollzogen wurde.