Nachdem er den Betäubungsmittelvortest verweigert hatte, ordnete die Pi- kett-Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau um 20:29 Uhr mündlich die Abnahme einer Blut- und Urinprobe sowie eine ärztliche Untersuchung über feststellbare Anzeichen von Fahrunfähigkeit und die Auswertung der Proben durch das Institut für Rechtsmedizin Aarau an. Der Beschwerdeführer verweigerte jedoch gemäss Angaben der Kantonspolizei Aargau die Abnahme der Blut- und Urinprobe sowie die ärztliche Untersuchung. Es erfolgte keine zwangsweise Durchsetzung.