1. A._____ (fortan: Beschwerdeführer) wurde am 1. Dezember 2023 um 20:00 Uhr als Lenker des Personenwagens "Mercedes" (SG […]) in […] Q._____ anlässlich einer Verkehrskontrolle angehalten und kontrolliert. Nachdem er den Betäubungsmittelvortest verweigert hatte, ordnete die Pi- kett-Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau um 20:29 Uhr mündlich die Abnahme einer Blut- und Urinprobe sowie eine ärztliche Untersuchung über feststellbare Anzeichen von Fahrunfähigkeit und die Auswertung der Proben durch das Institut für Rechtsmedizin Aarau an.