3. 3.1. Die Beschwerdeführerin erhob gegen diese ihr am 5. Dezember 2023 zugestellte Verfügung mit Eingabe vom 12. Dezember 2023 (Postaufgabe: 13. Dezember 2023) Beschwerde. Sie beantragte sinngemäss die -3- Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Durchführung des Hauptverfahrens. 3.2. Die Staatsanwaltschaft Baden beantragte mit Beschwerdeantwort vom 16. Januar 2024 (Postaufgabe: 17. Januar 2024) die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: