Die Ermittlungen sind laut der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau jetzt abgeschlossen und nach Rapportierung der Kantonspolizei Aargau wird demnächst Anklage erhoben. Der Beschwerdeführer wurde erst am 28. August 2023 festgenommen (HA.2023.419: Antrag der Staatsanwaltschaft Zofin- gen-Kulm auf Anordnung von Untersuchungshaft vom 30. August 2023, S. 1). Soweit er behauptet, es liege eine Verletzung des Beschleunigungsgebotes vor, ist diese nicht auszumachen (vgl. hierzu Urteil des Bundesgerichts 1B_142/2021 vom 15. April 2021 E. 6.3, BGE 140 IV 74 E. 3.2 m.H.).