7.2.2. Mit schriftlichem Befehl vom 4. September 2023 ordnete die damals zuständige Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm zur Sicherstellung des Diebesguts sowie zur Ermittlung weiterer sachdienlicher Hinweise die Durchsuchung der Liegenschaft der Partnerin des Beschwerdeführers an (HA.2023.575, ebenda). Diese fand mittlerweile statt (Beschwerdeantwort, S. 2). Sie konnte erst kürzlich durchgeführt werden, weil der Beschwerdeführer gegen den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl vom 4. September 2023 Beschwerde geführt hat. Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kanton Aargau trat am 22. November 2023 darauf nicht ein (Verfahren SBK.2023.273).