Der Beschwerdeführer wird verdächtigt, auch nach seiner Pensionierung im Juli und August 2023 weitere Delikte begangen zu haben, was von ihm nicht bestritten wird (HA.2023.575: Protokoll der delegierten Einvernahme des Beschwerdeführers durch die Kantonspolizei Aargau vom 15. November 2023, S. 2 ff.). Selbst nachdem er im Juni 2023 pensioniert wurde und laut eigenen Angaben seit Juli 2023 doppelt so viel Geld zur Verfügung hatte, hat er also weiter delinquiert, so z.B. am 28. August 2023. Als Begründung gab er an, der Diebstahl im Coop im D._____ sei nicht für ihn selbst, sondern für Herrn C.__