der Festnahme des Beschwerdeführers vom 30. August 2023, S. 3). Der Beschwerdeführer finanzierte seinen Lebensunterhalt grösstenteils aus Geldern krimineller Abstammung (HA.2023.419: Sachverhaltsbericht der Kantonspolizei Aargau vom 30. August 2023, S. 3; Protokoll der Eröffnung der Festnahme des Beschwerdeführers vom 30. August 2023, S. 2). Der Beschwerdeführer wird verdächtigt, auch nach seiner Pensionierung im Juli und August 2023 weitere Delikte begangen zu haben, was von ihm nicht bestritten wird (HA.2023.575: Protokoll der delegierten Einvernahme des Beschwerdeführers durch die Kantonspolizei Aargau vom 15. November 2023, S. 2 ff.).