Die persönlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers sprechen für einen unsteten Lebenswandel. Er war heroinabhängig und nimmt derzeit Methadon, das er laut eigenen Angaben auf der Gasse bezieht oder sich schenken lässt. Zudem hat er Schulden (HA.2023.419: Protokoll der Eröffnung - 10 -