Der Beschwerdeführer sei dann immer verfügbar gewesen, bis auf das letzte Mal (HA.2023.419: Protokoll der Eröffnung der Festnahme des Beschwerdeführers vom 30. August 2023, S. 3). Auf den Vorhalt, diverse Behörden hätten ihn nicht ausfindig machen können und es habe einer Ausschreibung bedurft, legte er dar, dies sei merkwürdig. In seinem Telefon seien zwei Nummern, wenn er selbst anrufe, dann leuchte seine alte Nummer auf und nicht die neue. Als die Polizei versucht habe, ihn anzurufen, habe es nicht funktioniert. Er habe die Anrufe gesehen, aber sich gedacht, die Polizei würde sich dann schon wieder melden, wenn es wichtig wäre.