6.2.2. 6.2.2.1. Dem Auszug aus dem Strafregister des Beschwerdeführers vom 29. August 2023 sind nebst dem hängigen Verfahren vor der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau zwei solche vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen und der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn u.a. wegen (gewerbsmässigen) Diebstahls, gewerbsmässigen Betrugs und (gewerbsmässigen) betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsablage zu entnehmen. Der Beschwerdeführer ist einschlägig vorbestraft und wurde bereits mehrmals zu unbedingten Freiheitsstrafen – einmal sogar zu einer dreijährigen – verurteilt (HA.2023.419: ebenda).