Vor dem Hintergrund, dass er den Grossteil der Diebstähle bzw. den betrügerischen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage einräumte und anlässlich der delegierten Einvernahmen vom 30. August 2023 und 15. November 2023 gegenüber der Kantonspolizei Aargau ein umfassendes Geständnis ablegte (HA.2023.575: ebenda, S. 4 ff.; HA.2023.419: ebenda, S. 5 ff.), ist vom Vorliegen des dringenden Tatverdachts auszugehen. Die bestrittenen Vorwürfe sind von untergeordneter Bedeutung und die entsprechenden Rügen im Rahmen des materiellen Verfahrens vorzubringen. Vorliegend erübrigen sich hierzu Ausführungen.