1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn führte gegen A._____ (nachfolgend: Beschwerdeführer) eine Strafuntersuchung u.a. wegen gewerbsmässigen Diebstahls, gewerbsmässigen Betrugs und gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, begangen zwischen September 2021 und Juni 2022. Am 8. März 2023 erhob sie Anklage beim Richteramt Olten-Gösgen. Die Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau führt gegen den Beschwerdeführer ein Verfahren u.a. wegen gewerbsmässigen Diebstahls und mehrfachen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, begangen zwischen April und August 2023. Er wurde am 28. August 2023 festgenommen.