Die zweite Person habe er kaum gesehen. Seiner Schätzung nach müsse es sich aufgrund ihrer flinken Art um junge Personen gehandelt haben (vgl. Beilage zur Eingabe der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 5. Januar 2024, Delegierte Einvernahme von B._____ durch die Kantonspolizei Aargau vom 5. Januar 2024, Fragen 13, 16, 24 und 34 ff.). Zudem gab B._____ an, dass es sich bei den zwei sichergestellten Parfümflaschen um die seinen handle. Diese seien in der Mittelkonsole oder im Türfach des Autos verstaut gewesen. Auch drei der ihm durch die Kantonspolizei Aargau vorgelegten Sonnenbrillen gehörten seinen Angaben nach ihm (Beilage zur -8-